aus der Abteilung für Psychotherapie und Medizinische Psychologie:
Die Qualität der Versorgung ihrer Versicherten hat für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einen sehr hohen Stellenwert. Ein zentrales Ziel des Modellprojektes ist es, im Sinne externer Qualitätssicherung einen strukturellen Überblick bezüglich der Kliniken zur Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW-Kliniken) zu erarbeiten sowie ein Routineverfahren zur Beurteilung von Behandlungsprozessen und -ergebnissen zu etablieren. Damit wird eine umfassende Konzeption zur externen Qualitätssicherung für die BGSW-Kliniken der Unfallversicherung verwirklicht. Die Übertragbarkeit des Vorgehens auf andere Bereiche in der Unfallversicherung (z. B. Akutkliniken oder ambulanter Bereich) wird geprüft.
Nachdem in mehreren Teilprojekten in den Jahren 1998-2000 wesentliche Grundlagen des Vorhabens erarbeitet wurden, setzt das aktuelle Modellprojekt sich aus zwei inhaltlichen Arbeitsbereichen zusammen: zum Einen wird eine umfassende Strukturerhebung in allen BGSW-Kliniken der Unfallversicherung durchgeführt und ausgewertet; zum Anderen wird ein erweitertes und auf die spezifischen Belange der Unfallversicherung adaptiertes Peer-Review-Verfahren zur Beurteilung der Prozess- und Ergebnisqualität der BGSW-Behandlung an 20 Kliniken erprobt.
Das erweiterte Peer-Review auf der Basis von Entlassungberichten und weiterer Angaben des Durchgangsarztes kommt bei der Beurteilung und Optimierung der Prozess- und Ergebnisqualität zum Einsatz. Das Peer-Review-Verfahren wurde zum Einen aus inhaltlichen Überlegungen heraus gewählt, zum Anderen, um die Harmonisierung mit den Programmen anderer Träger zu unterstützen.
Mit der Erweiterung des Verfahrens können die routinemäßigen Abläufe in der Rehabilitation der Unfallversicherung sinnvoll genutzt werden. Um die Beschreibung des Behandlungsergebnisses im Entlassungsbericht zu validieren und um eine weitere Informationsquelle einzubeziehen, soll der Patient vor Überweisung in die BGSW-Klinik vom Durchgangsarzt hinsichtlich seines Gesundheitsstatus untersucht werden. Der Durchgangsarzt dokumentiert den medizinischen Befund und formuliert Behandlungsziele für den Zeitraum des Klinikaufenthaltes. Nach Beendigung der stationären Behandlung wird der Patient – entsprechend dem Ablauf der Unfallversicherung – dem Durchgangsarzt nochmals vorgestellt. Dem Peer können dann als Grundlage für das Qualitätsscreening der Entlassungsbericht mit Therapieplan, die Eingangsbefundung durch den Durchgangsarzt sowie die Beurteilungen des Durchgangsarztes nach Abschluss der BGSW-Maßnahme vorgelegt werden. Das beschriebene Verfahren wird zunächst in 25 BGSW-Kliniken erprobt und unter methodischen und Praktikabilitäts-Gesichtspunkten überprüft.
Laufzeit: 5 Jahre
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