Arbeitsbereich Medizinische Psychologie und Psychotherapie
im Zentrum für psychische Gesundheit (ZEP)
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Entwicklung und Evaluation eines Behandlungskonzeptes „Medizinische Rehabilitation von Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II“

Beteiligte

Personen und Institutionen (Abteilung für Psychotherapie und Medizinische Psychologie, Universität Würzburg, Arbeitsbereich Rehabilitationswissenschaften)

Beteiligte anderer Einrichtungen

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Hintergrund

Mit dem "Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ("Hartz IV") wurde das SGB II geschaffen, welches eine Reihe von Neuregelungen für Arbeitssuchende mit sich brachte. Unter anderem wurden frühere erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger mit dem 01.07.2005 potenzielle Antragsteller auf medizinische Rehabilitationsleistungen durch die Deutsche Rentenversicherung. Der Anteil der Arbeitslosen, die gesundheitsbedingte Wiederbeschäftigungsbarrieren aufweisen, ist mit geschätzten 20% hoch. Differenzierte und erprobte Konzepte zur rehabilitativen Behandlung dieser Patientengruppe mit zusätzlich beruflicher und psychosozialer Problemlage existieren bisher noch nicht.

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Ziele/Fragestellungen

Ziel des Projektes ist die inhaltliche Konzeption sowie die formative und summative Evaluation eines Rehabilitationskonzeptes für rehabilitationsbedürftige ALG II-Empfänger. Damit soll insbesondere die spezifische, berufliche Problemlage dieser Patientengruppe bereits in der medizinischen Rehabilitation angemessen berücksichtigt werden.

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Studiendesign/Methoden

Das Projekt beinhaltet drei Teilabschnitte:

  1. Spezifizierung des Rehabilitationsbedarfs der Zielgruppe zur Weiterentwicklung des Behandlungskonzepts: In zwei Querschnitterhebungen werden mündliche und schriftliche Versichertenbefragungen bei konsekutiven Zeitstichproben von Antragstellern auf medizinische Rehabilitationsleistungen mit ALG II-Bezug bei der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken durchgeführt. Als Zielparameter werden der funktionale Gesundheitsstatus, die subjektive Erwerbsprognose, die rehabilitationsbezogenen Erwartungen sowie die berufsbezogene Therapiemotivation erfasst.
  2. Praxiserprobung des vorläufigen Behandlungskonzepts: In einer formativen Evaluation wird die praktische Umsetzbarkeit der ausgearbeiteten Behandlungsmodule geprüft. Als Zielkriterien werden die Bewertung der spezifischen Module durch die Rehabilitanden (u. a. Konzept, Inhalte, Verständlichkeit, Handlungsrelevanz, Zufriedenheit) und die Beschreibung und Bewertung der Prozessgestaltung der beteiligten Professionen definiert. Die Ergebnisse werden zur Adaptation und Optimierung des Behandlungskonzepts genutzt.
  3. Summative Evaluation des Behandlungskonzepts: Die Prüfung der Ergebnisqualität erfolgt in einem multizentrischen, kontrollierten Längsschnittdesign mit vier Messzeitpunkten.

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Ergebnisse

Durch den Arbeitsbereich Rehabilitationswissenschaften der Universität Würzburg und den Medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Unterfranken wurde ein vorläufiges Behandlungskonzept mit drei Behandlungsschwerpunkten erarbeitet:

Ergebnisse zur Bedarfsanalyse und formativen Evaluation liegen im Herbst 2007 vor.

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Publikationen

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